Inhalt der Pressemitteilung:
Bereits im Herbst 2009 kündigten die Finanzbehörden eine Ausweitung des Datenzugriffs nach GDPdU über die Finanzbuchhaltung hinaus an. Die Stufe I dient dazu, Erfahrungen der Prüfungsdienste mit der
maschinellen Auswertbarkeit von Finanz- und Lohnbuchhaltungsdaten zu erhalten. Mit der neuen Stufe
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